Widerrufsbutton bei Dienstleistungen: Frist, Erlöschen, Wertersatz
Folgup-Redaktion· Veröffentlicht am
Kurz gesagt: Einen Vertrag über eine Dienstleistung, den du als Verbraucher online geschlossen hast, kannst du grundsätzlich innerhalb von vierzehn Tagen ohne Begründung widerrufen; die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss [1]. Seit dem 19. Juni 2026 muss der Anbieter dafür auf seiner Website oder in seiner App eine Widerrufsfunktion bereitstellen, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung [2] [3]. Die Pflicht stammt aus einem Gesetz vom 3. Februar 2026, das die Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt [4] [5].
Was ein Widerruf bewirkt, hängt an zwei Punkten: ob die Leistung auf deinen ausdrücklichen Wunsch schon vor Fristende begonnen hat und ob sie bereits vollständig erbracht ist. Läuft sie noch, schuldest du unter bestimmten Bedingungen Wertersatz für den erbrachten Teil [6]; ist sie vollständig erbracht, kann dein Widerrufsrecht erloschen sein [7].
Die Begriffe, genau abgegrenzt
Das Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge, also auch für online geschlossene Verträge. Ausnahmen nennt § 312g Abs. 2 BGB, etwa Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht [8]. Sechs Begriffe bestimmen, wie der Widerruf abläuft:
| Begriff | Bedeutung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Widerruf | Deine Erklärung gegenüber dem Anbieter, dass du an den Vertrag nicht mehr gebunden sein willst. Eine Begründung ist nicht nötig. | § 355 Abs. 1 BGB [1] |
| Widerrufsfrist | Vierzehn Tage; bei Dienstleistungen ab Vertragsschluss, aber nicht, bevor der Anbieter dich ordnungsgemäß belehrt hat. | § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 3 BGB [7] |
| Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) | Schaltfläche oder hervorgehobener Link mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen Formulierung; darüber erklärst du den Widerruf online. | § 356a Abs. 1 BGB [2] |
| Eingangsbestätigung | Nachricht des Anbieters auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, die mindestens den Inhalt deiner Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthält. | § 356a Abs. 4 BGB |
| Erlöschen | Das Widerrufsrecht endet vor Fristablauf, weil die Dienstleistung vollständig erbracht ist und du vor ihrem Beginn dem frühen Start zugestimmt und das Erlöschen bestätigt hast. | § 356 Abs. 5 BGB |
| Wertersatz | Betrag für den bis zum Widerruf erbrachten Teil einer Dienstleistung, die auf deinen ausdrücklichen Wunsch vor Fristende begonnen hat. | § 357a Abs. 2 BGB [6] |
Eine Kündigung beendet dagegen ein laufendes Vertragsverhältnis wie ein Abonnement in der Regel zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne es rückabzuwickeln; Anbieter müssen eine Kündigungsfunktion klar vom Widerrufsbutton trennen [3]. Eine „Stornierung“ kommt in den Widerrufsvorschriften des BGB nicht vor; was sie bewirkt, regeln die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Solche Regeln können dir zusätzliche Wege eröffnen, dein gesetzliches Widerrufsrecht aber nicht zu deinem Nachteil einschränken [9].
Wann die vierzehn Tage beginnen und enden
Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht, bevor der Anbieter dich so belehrt hat, wie es das Gesetz verlangt [1] [7]. Zu dieser Belehrung gehören die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für den Widerruf, das Muster-Widerrufsformular und, falls vorhanden, der Hinweis auf die Widerrufsfunktion und ihren Platz [10]. Ist streitig, wann die Frist begonnen hat, muss der Anbieter das beweisen [9].
Gezählt wird nach den allgemeinen Fristregeln: Der Tag des Vertragsschlusses zählt nicht mit, und die Frist endet mit Ablauf ihres letzten Tages [11] [12]. Beispiel: Schließt du den Vertrag an einem Dienstag, endet die Frist mit Ablauf des Dienstags zwei Wochen später. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle [13].
Für die Frist zählt, wann du den Widerruf absendest, nicht wann er beim Anbieter ankommt [1]. Für die Widerrufsfunktion stellt das Gesetz zusätzlich klar, dass eine vor Fristende über sie abgeschickte Erklärung als fristgerecht zugegangen gilt [2].
Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Frist erst mit einer ordnungsgemäßen Belehrung. Bleibt sie aus, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsschluss [7]. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums gilt diese längere Frist auch, wenn ein Anbieter nicht über seine Widerrufsfunktion informiert [5].
Wie die Widerrufsfunktion aufgebaut ist
Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar sein. Außerdem verlangt das Gesetz, dass sie hervorgehoben platziert und leicht zugänglich ist [2]. Ein klar beschrifteter, gut erkennbarer Link genügt, er darf aber nicht hinter Pop-ups verschwinden [3]. Nach der Gesetzesbegründung soll die Funktion von jeder Unterseite aus erreichbar sein [14]. So läuft die Erklärung ab:
- Du wählst „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertig beschriftete Schaltfläche.
- Du gibst deinen Namen, Angaben zum Vertrag oder zum betroffenen Teil davon, etwa die Bestellnummer, und den elektronischen Weg für die Eingangsbestätigung an oder bestätigst diese Angaben [2]. Einen Grund darf das Formular nicht als Pflichtangabe verlangen [3].
- Mit „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichwertig beschrifteten Schaltfläche schickst du die Erklärung ab.
- Der Anbieter muss dir unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger senden, mit dem Inhalt deiner Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs [2].
Ein Kundenkonto brauchst du dafür grundsätzlich nicht; nur wenn der Vertrag ausschließlich über ein Konto geschlossen werden konnte, darf die Funktion im Kontobereich liegen. Für Verträge, die am Telefon oder per E-Mail-Wechsel zustande gekommen sind, gilt die Pflicht nicht. Anbieter mit Sitz im Ausland müssen die Funktion anbieten, wenn auf den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist; das trifft in der Regel zu, wenn sich ihr Angebot an Deutschland richtet [5].
Die Eingangsbestätigung belegt, dass und wann du widerrufen hast. Ob der Widerruf wirksam ist, hängt davon ab, ob dir überhaupt ein Widerrufsrecht zusteht. Der Button ergänzt die bisherigen Wege nur; eine E-Mail oder das gesetzliche Muster-Widerrufsformular genügen weiterhin [5].
Wenn die Leistung schon begonnen hat
Beginnt eine Dienstleistung, bevor die vierzehn Tage abgelaufen sind, kommt es für die Folgen eines Widerrufs darauf an, ob du den frühen Beginn ausdrücklich verlangt hast.
Erlöschen nach vollständiger Erbringung
Bei einer Dienstleistung gegen Bezahlung erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Anbieter sie vollständig erbracht hat, wenn du vor Beginn der Ausführung beides erklärt hast: deine ausdrückliche Zustimmung, dass er vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und deine Bestätigung, dass du um das Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung weißt [7]. Solange ein Teil der Leistung aussteht, kannst du innerhalb der Frist weiter widerrufen.
Wertersatz für den erbrachten Teil
Widerrufst du, während die Leistung läuft, schuldest du Wertersatz für das bis dahin Erbrachte, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Du hast ausdrücklich verlangt, dass die Ausführung vor Fristende beginnt, und der Anbieter hat dich über das Widerrufsrecht und über diese Zahlungspflicht informiert [6] [10]. Fehlt eine Bedingung, sieht das Gesetz keinen Wertersatz vor, und weitere Ansprüche gegen dich entstehen durch den Widerruf nicht [9].
Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Gesamtpreis; ist er unverhältnismäßig hoch, zählt der Marktwert der erbrachten Leistung [6]. Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung beschreibt den Betrag als den Anteil der bis zur Mitteilung deines Widerrufs erbrachten Leistungen am Gesamtumfang des Vertrags [15]. Beispiel: Ist bei einem bestellten Paket zu diesem Zeitpunkt ein Viertel der vereinbarten Menge erbracht, entspricht der Wertersatz grundsätzlich einem Viertel des Gesamtpreises; den übrigen Betrag erhältst du zurück.
Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger, etwa einer Datei zum Herunterladen, kann das Widerrufsrecht dagegen schon mit Beginn der Bereitstellung erlöschen; Wertersatz fällt dort nicht an [7] [6].
| Lage beim Widerruf | Folge |
|---|---|
| Die Leistung hat noch nicht begonnen. | Du erhältst alle Zahlungen zurück [16]. |
| Sie läuft auf deinen ausdrücklichen Wunsch, und du wurdest über Widerrufsrecht und Wertersatz informiert. | Erstattung abzüglich Wertersatz für den erbrachten Anteil. |
| Sie läuft, ohne dass du den frühen Beginn ausdrücklich verlangt hast. | Kein Wertersatz. |
| Sie ist vollständig erbracht; Zustimmung und Bestätigung lagen vor. | Das Widerrufsrecht ist erloschen. |
| Die Belehrung fehlt oder ist fehlerhaft. | Die Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung; spätestens nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen erlischt das Recht. |
Erstattung: Frist und Zahlungsweg
Nach einem wirksamen Widerruf muss der Anbieter erhaltene Zahlungen spätestens nach vierzehn Tagen zurückgewähren; für ihn beginnt diese Frist, sobald dein Widerruf bei ihm eingeht [16] [1]. Er muss dasselbe Zahlungsmittel verwenden, mit dem du bezahlt hast, es sei denn, ihr habt ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dir entstehen dadurch keine Kosten [16]. Bei einer Kartenzahlung geht die Erstattung also grundsätzlich auf die Karte.
Wie Folgup dir dabei hilft
Ein Paket ist bei Folgup eine Menge einer Kennzahl, etwa Follower oder Aufrufe, für einen öffentlichen Link; rechtlich bestellst du eine Dienstleistung. Vor der Zahlung kreuzt du in der Kasse ein Pflichtfeld an. Damit verlangst du den Start der Ausführung ab der bestätigten Zahlung und erklärst, dass du vom Erlöschen deines Widerrufsrechts nach vollständiger Erbringung weißt. Widerrufst du während einer laufenden Bestellung, gilt deshalb die Regel zum Wertersatz für den bereits gelieferten Anteil, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben.
Den Link „Vertrag widerrufen“ findest du am Ende jeder Seite und auf der Bestellbestätigung. Das Formular fragt nach der Bestellnummer und der E-Mail-Adresse der Bestellung; im freiwilligen Erklärungsfeld kannst du angeben, welchen Teil der Bestellung du widerrufst. Nach „Widerruf bestätigen“ zeigt die Seite den Zeitpunkt des Eingangs und eine Vorgangsnummer, die du als Nachweis speichern solltest. Wann eine Bestellung unabhängig vom Widerruf storniert werden kann und was bei teilweiser Lieferung erstattet wird, steht in der Hilfe.
Grundlage eines Wertersatzes ist der Gesamtpreis des Pakets, den du vor der Zahlung siehst; alle Pakete stehen in der Preisübersicht. Was ein Paket umfasst und welcher Link dazugehört, beschreibt jede Leistungsseite, etwa die für deutsche Instagram-Follower.
Der Inhaber dieses Shops erklärt, dass die Follower, Likes und Aufrufe in den deutschen Paketen von Folgup von vollständig echten Konten aus Deutschland stammen.
Häufige Fragen
Muss ich angeben, warum ich widerrufe?
Nein. Ein Widerruf braucht keine Begründung [1], und die Widerrufsfunktion darf einen Grund nicht als Pflichtfeld abfragen [3].
Was tue ich, wenn keine Eingangsbestätigung ankommt?
Sieh auch im Spam-Ordner nach [17]. Bleibt die Bestätigung aus, erkläre den Widerruf noch einmal auf einem anderen Weg, etwa per E-Mail, damit du ihn später belegen kannst [5]. Wurde die Erklärung über die Funktion vor Fristende abgeschickt, gilt sie als rechtzeitig zugegangen [2]; die Bestätigung hilft dir, das nachzuweisen.
Wie widerrufe ich nur einen Teil eines Vertrags?
Die Widerrufsfunktion muss Angaben zulassen, die den Vertrag oder einen Teil davon identifizieren [2]. Betrifft dein Widerruf nur einen Teil, nenne ihn so genau wie möglich, zum Beispiel mit Bestellnummer und Leistung.
Was zählt als dauerhafter Datenträger?
Jedes Medium, auf dem du eine an dich gerichtete Erklärung so aufbewahren oder speichern kannst, dass sie für einen angemessenen Zeitraum zugänglich bleibt, und das sie unverändert wiedergibt [18]. Die Muster-Widerrufsbelehrung nennt für die Eingangsbestätigung ausdrücklich die E-Mail als Beispiel [15].
Reicht ein Anruf als Widerruf?
Rechtlich ja: Verlangt wird eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Anbieter, eine Form schreibt das Gesetz nicht vor [1] [5]. Ein Anruf lässt sich später aber kaum belegen; die Widerrufsfunktion oder eine E-Mail hinterlassen eine Spur.
Quellen
- § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 356a Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen — Verbraucherzentrale (2026-03-27), abgerufen am 30. Oktober 2026
- Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28) — Bundesgesetzblatt (2026-02-05), abgerufen am 30. Oktober 2026
- Wann und wie kann ich einen Online-Vertrag per Widerrufsbutton widerrufen? — Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland (2026-04-15), abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 312g Widerrufsrecht — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- Art. 246a § 1 Informationspflichten (EGBGB) — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 187 Fristbeginn — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 188 Fristende — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- Umsetzungsgesetz zum Widerrufsbutton veröffentlicht — Noerr (2026-03-13), abgerufen am 30. Oktober 2026
- Anlage 1: Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (EGBGB) — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026
- Der neue Widerrufsbutton: So einfach stornieren Sie ab Juni 2026 Online-Verträge — biallo.de (2026-04-22), abgerufen am 30. Oktober 2026
- § 126b Textform — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet, abgerufen am 30. Oktober 2026